Umrüstung / Umbaumaßnahmen für importierte Fahrzeuge, speziell US Fahrzeuge.

 

Die Umrüstung von US Fahrzeugen auf europäische Norm ist in Deutschland unumgänglich. Sämtliche Fahrzeuge aus den Nicht-EU Staaten – speziell USA unterscheiden sich in vielen Bauteilen von der zulässigen europäischen Norm, aus dem Grund müssen importierte Fahrzeuge erst einmal auf den europäischen Standard umgerüstet werden. In erster Linie betrifft das die Beleuchtung, Einhaltung von Abgas- und Lärmvorgaben und Sicherheitsvorschriften. Egal, ob Oldtimer, Youngtimer oder Neufahrzeuge, wir helfen Ihnen Ihr Fahrzeug inkl. Vollabnahme auf die deutschen Straßen zu bringen.

Um Fahrzeuge aus dem Ausland (Drittstaat) in Deutschland zuzulassen, ist ein technischer Umbau und eine Vollabnahme gemäß §21 StVZO nötig. Die Vollabnahme nach §21 ist anzuwenden auf alle Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren und daher keine Neufahrzeuge mehr sind. Fahrzeuge die  nicht für den europäischen Markt bestimmt sind besitzen keine Typ-Genehmigung und können nicht so einfach in Deutschland zugelassen werden.

Es muss daher bei der Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis beantragt werden. Gleichzeitig mit Einreichung des Antrags ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorzulegen. Dieses Gutachten enthält eine sehr umfangreiche und genaue Beschreibung der Technik des Fahrzeugs. Das Gutachten hat eine technische Beschreibung des Fahrzeugs im gleichen Umfang zu enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist. Dies bedeutet, dass eine Vielzahl von Einzelgutachten zu erstellen sind, welche unter anderem das Abgasverhalten, die Bremsleistung, die Betriebsgeräusche (Stand- u. Fahrgeräusche), die Lichttechnik und die elektromagnetische Verträglichkeit betreffen. Aus alle diesen Einzelgutachten/ Nachweisen wird dann ein Datenblatt erstellt, welche die generelle Grundlage für die Abnahme bildet. Sofern das Fahrzeug nicht den geltenden Vorschriften entspricht, müssen darüber hinaus zusätzliche Ausnahme-Genehmigungen beantragt werden.

Die folgenden technischen Modifikationen müssen grundsätzlich durchgeführt werden:

Standlicht  Weiß (Standlicht orange nicht mehr zulässig)

Blinker Orange (Rote Blinker sind ab Bj. 81 nicht zulässig)

Nebelschlussleuchte mit Kontrollschalter im Sichtfeld des Fahrer

Austausch der Hauptscheinwerfer bei fehlender E-Kennzeichnung oder

Nachweis durch ein lichttechnisches Gutachten

Bei Xenon-Hauptscheinwerfern ist die Nachrüstung einer Scheinwerferreinigungsanlage sowie teilweise eine Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben.

Einschlagen der Fahrgestellnummer auf der Beifahrerseite ((Träger vorne)

 

Welche Gutachten/ Nachweise werden grundsätzlich benötigt:

Abgasgutachten

(gepr. nach Richtlinie 70/220/EWG od. VO(EU)715/2007 in den jeweils gültigen Fassungen)

Lichttechnisches Gutachten bei Beleuchtungseinrichtungen ohne E -Prüfzeichen

(Gutachten des akkreditierten lichttechnischen Labors)

EMV-Gutachten (Elektromagnetische Verträglichkeit) ab Baujahr 2002

(gepr. nach Richtlinie 72/ 245 in der jeweils gültigen Fassung)

Bremsen-Gutachten

(gepr. nach 71/320/EWG od. VdTÜV-Merkbl. 754 i.Vebr.m.§41 StVZO)

Geräuschgutachten

(gepr. nach Richtlinie 70/ 157/EWG in der jeweils gültigen Fassung)

 

Leistung/ Höchstgeschwindigkeit/ Maße/ Gewichte/ Bereifung

.. wichtig für den Pkw Import. Der Begriff der Homologation wird vor allem für die Automobilindustrie zunehmend wichtiger. Für die Zulassungsfähigkeit müssen Fahrzeuge so konfiguriert werden, dass diese den länderspezifischen Gesetzmäßigkeiten entsprechen.

Die heutige Herausforderung für die Autoindustrie liegt hauptsächlich bei der Erfüllung von zahlreichen Abgasvorschriften. Die Vorschriften sind aber weltweit sehr unterschiedlich. Während manche Länder gar keine Vorschriften für Zulassung und Homologation erheben, sind andere sehr stark ( z. B. EU, Japan etc. ) reglementiert. Die Richtlinien sind teilweise so komplex und unterschiedlich, dass die technische Umsetzung für die Fahrzeuge umfangreiche und vorausschauende Planungen erfordert.

Für den internationalen Vertrieb von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugkomponenten sind Betriebsgenehmigungen nach den Vorschriften der Bestimmungsländer unerläßlich. Hier spricht der Fachmann von Homologation.

Wir haben uns auf die Umrüstung und Zulassung dieser Fahrzeuge spezialisiert und bieten ihnen in unserer Meisterwerkstatt den kompletten Service an und das zu fairen Preisen.